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In guten Händen wissen 

Wir als pädagogische Fachkräfte betreuen und leben mit Kindern im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt. Uns ist vollkommen bewusst, dass Eltern uns mit ihren Kindern das Wertvollste anvertrauen, was sie haben. Wir tragen eine große Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl unserer Kinder und tun dies mit großer Sorgfalt und Professionalität.

Der Schutzauftrag des Gesetzgebers gibt uns dabei den Rahmen unseres Handelns vor: Nach §8a im SGB VIII haben wir die Pflicht, die uns anvertrauten Kinder vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen.

Bei uns wird der Kinderschutz sehr ernst genommen und besteht aus drei Säulen:

Schutz vor Gefährdungen aus dem häuslichen Umfeld:

Die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen werden jährlich zu diesem Thema belehrt. Alle Formen der Gewalt gegen Kinder und deren mögliche Anzeichen in Krippe und Kindergarten werden thematisiert und das Vorgehen bei einem Verdachtsfall ist in einem Schema festgelegt und allen Fachkräften bekannt.

Schutz vor Gewalt durch Mitarbeitende:

Bereits in den Bewerbungsgesprächen wird der Kinderschutz und unsere Haltung dazu thematisiert. Jede Person, die für uns arbeiten möchte, muss vor Beginn der Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt auch für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und externe Kursangebote. Bei Vertragsabschluss muss eine Selbstverpflichtung zur Achtung des Kindeswohls unterzeichnet werden. Unsere Leitlinien und QM Bausteine geben unsere Haltung gegenüber Kindern wider und werden in allen Teams geteilt. Die Mitarbeitenden haben gemeinsam eine Verhaltensampel erarbeitet, die sowohl wünschenswertes, diskutables und unangemessenes Verhalten der Mitarbeitenden thematisiert und Konsequenzen für dieses Handeln festlegt.

Sicherheit in der Kindertagesstätte:

Unsere Kindertagesstätten sind ein sicherer Platz für Kinder. Die Ausrüstung und Einrichtung sind auf die Bedürfnisse von Kindern ausgelegt und folgen den Sicherheitsstandards der BGW, der Unfallkasse Hessen und der DGUV. Regelmäßig werden unsere Einrichtungen auf Sicherheit, Brandschutz und die Einhaltung von Hygienestandards überprüft. Jede Einrichtung erstellt jährlich eine Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse, anhand derer Maßnahmen ergriffen werden, sollten sich Gefahrenpotentiale zeigen. Unsere Fachkräfte werden jährlich zur Aufsichtspflicht belehrt. Wir achten darauf, wer die Kita betritt und Kinder abholen darf. Auch der Umgang der Kinder untereinander wird von uns begleitet: Jede Form von Mobbing, Diskriminierung oder körperlicher Gewalt wird von uns unterbunden und immer mit den Kindern thematisiert. Wir stehen klar für einen gewaltfreien Umgang miteinander und leben dies den Kindern vor.